Ein Landtagskandidat ist eine Person, die sich um einen Sitz als Abgeordneter in einem Landesparlament in Deutschland bewirbt. Nicht zu verwechseln mit dem Deutschen Bundestag! Die Landesparlamente werden in den Flächenländern als Landtag und in den Hansestädten Hamburg als auch Bremen als Bürgerschaft bezeichnet. In Berlin nennt sich das Landesparlament Abgeordnetenhaus. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre, mit Ausnahme der Bürgerschaft Bremen: Dort wird alle vier Jahre das Landesparlament gewählt. Die Landesparlamente sind das Kontrollorgan der jeweiligen Landesregierung.

Wer kann Landtagskandidat werden?
Grundsätzlich sind die Landesparlamente und die Kanditatur um einen Sitz darin in Deutschland Ländersache und unterliegen den entsprechenden Ländergesetzen und -verordnungen. Es gibt folglich Unterschiede.
Allgemein gilt:
- Vollendetes 18. Lebensjahr, in Hessen das 21. vollendete Lebensjahr
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Wohnsitz im betroffenen Bundesland, der jeweiligen Hansestadt oder Berlin. Auch hier gibt es Unterschiede! Beispiel Niedersachsen: Ein Landtagskandidat muss mindestens sechs Monate im Land Niedersachsen wohnhaft sein.
- Mitglied einer Partei oder auch parteilos
Wie erfolgt die Wahl?
Die Wahl erfolgt im Allgemeinen durch die personalisierte Verhältniswahl. Ausnahmen sind die Hansestädte: Die Wahl erfolgt als Verhältniswahl mit offenen Listen.